Aus dem Gemeinderat

Juni 2026: Rechnungsprüfung und Jahresrechnung 2024 vorerst abgesetzt

Die Unterlagen fehlten, eine Prüfung war nicht möglich. Warum Bündnis 90/Die Grünen das Absetzen des Tagesordnungspunkts beantragte und der Gemeinderat dem ohne Diskussion folgte

Verantwortung übernehmen und handeln – dieses Versprechen haben wir den Bürgerinnen und Bürgern gegeben. Dazu gehört auch, dass der Gemeinderat seine Kontrollaufgaben sorgfältig und auf Grundlage vollständiger Informationen wahrnehmen kann. In der Gemeinderatssitzung vom 9. Juni 2026 sollte die Jahresrechnung 2024 festgestellt und der Erste Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2024 entlastet werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte jedoch, diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen.

Die Begründung: Den Gemeinderatsmitgliedern lagen vor der Sitzung keine Unterlagen vor. Weder die Jahresrechnung, insbesondere der Vergleich zwischen den geplanten Ansätzen und den tatsächlichen Ausgaben, noch der Rechnungsprüfungsbericht mit der Übersicht der über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden zur Sitzung bereitgestellt. Immerhin hätte der Rechnungsprüfungsbericht mit vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus eingesehen werden können. Aufgrund der kurzen Frist standen aber nur knapp drei Werktage zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Damit fehlte den Gemeinderatsmitgliedern die Grundlage für eine sorgfältige Prüfung und Vorbereitung für die Beschlussfassung. Wie soll der Gemeinderat seiner gesetzlichen Kontrollaufgabe nachkommen, wenn die dafür notwendigen Unterlagen weder vollständig noch rechtzeitig vorliegen? Eine verantwortungsvolle Entscheidung über die Entlastung von Bürgermeister und Verwaltung war unter diesen Umständen aus unserer Sicht nicht möglich.

Ein weiterer Diskussionspunkt war die Unabhängigkeit der Kontrolle. Rechnungsprüfung und Entlastung sollen sicherstellen, dass Verwaltung und Bürgermeister transparent und nachvollziehbar handeln. Im vorliegenden Fall haben wir die Frage aufgeworfen, ob die personelle Verquickung von Kontrolltätigkeit (Vorstellung des Rechnungsprüfungsberichts) mit der zu kontrollierenden Verwaltung, einen Interessenkonflikt entstehen lässt. Auch wenn die Arbeit des Rechnungsprüfungsausschusses selbst nicht in Frage gestellt wurde, sollten mögliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens vermieden werden.

Bürgermeister und Gemeinderat folgten der vorgetragenen Begründung ohne Gegenrede. Weder die fehlenden Unterlagen noch die eingeschränkten Kontrollmöglichkeiten oder die aufgeworfenen Fragen zur Unabhängigkeit des Verfahrens wurden inhaltlich bestritten. Der Tagesordnungspunkt wurde daher ohne Diskussion von der Tagesordnung genommen.

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Juni 2026: Wird das Thomahaus zum Jugendzentrum?

Aus Sicht der Grünen bietet sich die Chance, einen dauerhaften Treffpunkt für Jugendliche in Tutzing zu schaffen

Ein Schwerpunkt der Gemeinderatsitzung vom 09. Juni war die Umsetzung der Prioritäten des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) für das Jahr 2026. Zu diesen gehören u.a. die Weiterentwicklung der Brahmspromenade, die Nutzung des Thomahauses mit Parkraumkonzept, die Entwicklung des Südgeländes sowie die Sanierung und energetische Modernisierung der Würmseehalle.

Im Zusammenhang mit der künftigen Nutzung des derzeit leerstehenden Thomahauses brachte Tobias Möller (Bündnis 90/Die Grünen) die Idee ein, zu prüfen, das Gebäude zukünftig als Jugendzentrum zu nutzen. Der Vorschlag wurde von Bürgermeister und Verwaltung positiv aufgenommen. Auch aus dem Gemeinderat gab es keine Einwände. Die Prüfung erfolgt ergebnisoffen. Das bedeutet, ein Jugendzentrum ist eine Option, andere Nutzungsmöglichkeiten werden ebenfalls geprüft.

Noch vor der Sommerpause soll sich der beratende ISEK-Arbeitskreis mit den Projekten befassen. Nach der Sommerpause wird der Gemeinderat darüber beraten, welche Vorhaben wie weiterverfolgt und welche Weichen für das Jahr 2027 gestellt werden.

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Juni 2026: Gewerbeausbau im Landschaftsschutzgebiet – Naturschutz mitdenken

Konkret geht es um den Antrag der W.A.F., Kampberg ihre Gebäude zu erweitern. Die Besonderheit: Die betreffende Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet

Anfang Juni befasste sich der Bau- und Ortsplanungsausschuss mit dem Antrag der Firma W.A.F. aus Kampberg ihre Gebäude zu erweitern. Die Besonderheit: Die dafür benötigte Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet (LSG). Der Ausschuss gab grünes Licht.

Die Entscheidung löste weitergehende Stellungnahmen und Diskussionen aus. Die ÖDP kritisierte in einer Stellungnahme die Zustimmung mit der Aussage, Tutzing gebe zugunsten von Gewerbeausbau Landschaftsschutzflächen preis (https://vorort.news/tutzing/natur-umwelt/2026/6/9/oedp-sieht-ein-kritisches-signal/).

Für Bündnis 90/ Grünen verwies Gemeinderatsmitglied Bernd Pfitzner in der Gemeinderatssitzung vom 09. Juni auf einen Antrag der Grünen aus dem Jahr 2024. Damals hatten die Grünen vorgeschlagen, frühzeitig geeignete Ausgleichs- oder Tauschflächen vorzuhalten. Alternativ solle der Antragsteller selbst verpflichtet werden, für Ausgleich zu sorgen (https://vorort.news/tutzing/bauplanung/2026/6/10/debatte-ueber-den-oekologischen-ausgleich/).

Der Gedanke dahinter: Wirtschaftliche Entwicklung und Naturschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Beides muss von Anfang an gemeinsam betrachtet werden. Deshalb kann eine Betriebserweiterung wie die der W.A.F. unterstützt werden – vorausgesetzt, es wird gleichzeitig verbindlich geklärt, wie der Eingriff in Natur und Landschaft ausgeglichen wird. Das ist auch deshalb wichtig, weil die endgültige Entscheidung nicht bei der Gemeinde liegt. Zuständig ist der Landkreis. Der Kreistag behandelt die Herausnahme von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet traditionell sehr zurückhaltend. Wenn also frühzeitig tragfähige Lösungen für den ökologischen Ausgleich mitgedacht werden – etwa durch Tauschflächen oder andere Ausgleichsmaßnahmen, erhöht das die Chancen, dass das gesamte Projekt auf einer soliden Grundlage steht.

Erster Bürgermeister Horn erwiderte im Gemeinderat, das Verfahren sei noch nicht an dem Punkt, an dem eine „Ausgleichsfläche“ zur Kompensation relevant ist. Im Moment stehe der Bebauungsplan im Vordergrund. Er sagte aber zu, dass das Thema im weiteren Verfahren aufgegriffen werde.

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Mai 2026: Die Grüne Transparenz- und Demokratieoffensive

Mit der Informationsfreiheitssatzung (IFS) würde das Recht der Bürger auf Information gestärkt. In diese Richtung sind Vorschläge zur Überarbeitung der Geschäftsordnung vorgelegt und positiv aufgegriffen

Unser Ziel ist es, Tutzing zur modernsten Gemeinde am Starnberger See zu machen. Wesentliche Maßnahmen unserer Initiative sind:
Die Verabschiedung einer Informationsfreiheitssatzung (IFS): Wir wollen das Recht der Bürger auf Informationen rechtlich verankern und den Verwaltungsaufwand durch proaktive Veröffentlichungen im Ratsinformationssystem (RIS) senken, auf das auch Bürgerinnen und Bürger Zugriff haben.
Die Modernisierung der Geschäftsordnung (GO) im Gemeinderat: Weg von der restriktiven Datenschutzbelehrung mit personalisierten Wasserzeichen in Dokumenten für die Gemeinderatsmitglieder hin zu einer Kultur der Offenheit. Was öffentlich beraten wird, muss für jeden Bürger ohne Hürden zugänglich sein: Von der Holschuld von Bürgerinnen und Bürgern zur Bringschuld der Gemeinde.

Was ist bisher passiert?
Jeder Gemeinderat muss sich eine Geschäftsordnung geben, in der die „Gemeindeorgane und ihre Aufgaben“ wie z.B. die Ausschüsse, der „Geschäftsgang“ wie z.B. Beschlussfähigkeit und drittens die „Schlussbestimmungen“ wie z.B. die Änderung der Geschäftsordnung geregelt sind.

Der 1. Bürgermeister und die Verwaltung haben für Tutzing eine geänderte Geschäftsordnung vorgelegt, die auf dem „Geschäftsordnungsmuster für den Gemeinderat 2026“ des Bayerischen Gemeindetags als kommunalem Spitzenverband beruht.

Schon vorab sind der Ortsverband und die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit einem viel weitergehenden Vorschlag zur Einführung der Informationsfreiheitssatzung und einer mit dieser verknüpften Geschäftsordnung auf die Gemeinde und den Gemeinderat zugegangen. Es gab ein vorbereitendes Gespräch mit dem 1. Bürgermeister und eine Besprechung aller Fraktionsvorsitzenden mit den folgenden Ergebnissen:

  1. Die Einführung einer Informationsfreiheitssatzung wird von der konservativen Mehrheit des Gemeinderats und vom 1. Bürgermeister abgelehnt.
    Bürgermeister Horn schlug stattdessen vor, die Information der Bürger*innen von Tutzing zu verbessern, indem über wichtige Themen frühzeitig und umfassend informiert wird.
    Nachdem deutlich wurde, dass ein Antrag zur Informationsfreiheitssatzung im Gemeinderat keine Mehrheit finden würde, boten wir an, Erfahrungen mit einer intensivierten Informationsarbeit durch die Gemeinde abzuwarten. Wir machten aber gleichzeitig deutlich, dass wir uns vorbehalten, den Antrag zur Einführung einer Informationsfreiheitssatzung zu einem späteren Zeitpunkt einzubringen, da unsere Forderungen nach Transparenz über die bloße Information zu ausgewählten Themen hinausgehen.
    Darum geht es bei der Informationsfreiheitssatzung:
    Gemeinden können sich freiwillig eine eigene Satzung geben, die Bürgerinnen und Bürgern automatisch Zugang zu öffentlichen Informationen und zur Akteneinsicht gewährt.
    Die Verknüpfung mit der Geschäftsordnung macht daher Sinn: „Wenn eine Bürgerin/ein Bürger die Informationen ohnehin über eine Informationsfreiheitssatzung oder das Umweltinformationsgesetz (BayUIG) erzwingen kann, macht es keinen Sinn, diese in der Geschäftsordnung mit einem persönlichen Wasserzeichen des jeweiligen Mitglieds des Gemeinderats zu deklarieren.“
    • Jedermann-Recht: Nicht nur Gemeinderäte, sondern alle Bürger (und sogar ortsfremde Personen) haben einen Anspruch auf Zugang zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde.
    • Transparenzpflicht: Die Gemeinde verpflichtet sich, wichtige Dokumente (wie Unterlagen für den Gemeinderat, Gutachten, Pläne, Verträge der Daseinsvorsorge) von sich aus digital zu veröffentlichen. Dies passt ideal zum Wunsch, Dokumente aus öffentlichen Sitzungen direkt im RIS zugänglich zu machen.
    Selbstverständlich müssen Dokumente, die Informationen enthalten, die dem Datenschutz unterliegen, auch weiterhin geschützt bleiben und entsprechend als nicht-öffentlich gekennzeichnet werden.
  2. Unabhängig von unserem Vorstoß zur Informationsfreiheitssatzung sind wesentliche Vorschläge der Grünen für die neue Geschäftsordnung positiv aufgegriffen worden. Sie sollen durch die Verwaltung in den neuen Geschäftsordnungsentwurf eingearbeitet werden. Dieser wird voraussichtlich in der ersten oder zweiten Sitzung nach der Sommerpause diskutiert und verabschiedet. Solange die neue Geschäftsordnung nicht verabschiedet ist, gilt die bisherige.
    Dies sind die wesentlichen Vorschläge der Grünen:
    a. Finanzielle Wertgrenzen & Doppelspitze: Die aktualisierten finanziellen Zuständigkeiten (z. B. 80.000 € für den Bürgermeister, 100.000 € bzw. 200.000 € für den Ausschuss) sowie die Option einer gleichberechtigten Doppelspitze für Fraktionen (§ 5 Abs. 1) wurden wie von der Verwaltung vorgeschlagen beibehalten.
    b. Klimacheck: In § 2 Abs. 2 soll die Pflicht verankert werden, bei allen wesentlichen Grundsatzentscheidungen (wie Bauleitplanung und Infrastruktur) eine ökologische Folgenabschätzung beizufügen.
    c. Hybride Online-Teilnahme: In § 19a soll die virtuelle Teilnahme an den Gemeinderatssitzungen per Ton-Bild-Übertragung inklusive voller Stimmberechtigung eingeführt werden.
    d. Transparenz & Verzicht auf Wasserzeichen: In § 4 Abs. 2 und § 24 Abs. 2 soll festgelegt werden, dass alle Dokumente des öffentlichen Teils proaktiv, zeitgleich mit der Ladung und ohne personalisierte Wasserzeichen im Ratsinformationssystem (RIS) für die Bürger bereitgestellt werden.
    e. Öffentlichkeitsprinzip & Streaming: In § 20 Abs. 4 soll die Übertragung öffentlicher Sitzungen per Live-Stream verankert werden. Die Pflicht zur öffentlichen Verhandlung bei allen nicht ausdrücklich nicht-öffentlichen Themen soll in § 4 gestärkt werden.
    f. Unterstützende Gremien & Arbeitskreise: In § 17 Abs. 2 soll eine klare Regelung zur transparenten Auswahl von Bürgerinnen und Bürgern bei Arbeitskreisen (z. B. ISEK) mittels öffentlicher Interessenbekundungsverfahren hinzugefügt werden, um einseitige Interessen auszuschließen.
    g. Berichtspflichten: Für Referenten soll in § 3 Abs. 3 festgelegt werden, dass sie als fachliche Berater agieren und die Bürgerkommunikation stärken, ohne unzulässig in Verwaltungsabläufe einzugreifen. Für sie muss eine jährliche Berichtspflicht verankert werden.
    h. Für entsandte Delegierte in Verbänden soll in § 2 Abs. 1 Nr. 24 eine jährliche öffentliche Berichtspflicht verankert werden.
    i. Ladungsfrist: Die Frist zur Sitzungseinladung soll in § 24 Abs. 1 von 5 auf 7 Kalendertage hochgesetzt werden.
    j. Sitzungsdauer: In § 32 soll verankert werden, dass Sitzungen grundsätzlich um 22:00 Uhr enden, sofern nicht eine Zweidrittelmehrheit aufgrund dringlicher verbleibender Tagesordnungspunkte einer Verlängerung zustimmt.
    k. Erweitertes Protokoll („Verlaufsprotokoll light“): In § 33 Abs. 1 soll bestimmt werden, dass die Niederschrift die wesentlichen Argumente, Sachverhalte sowie Finanz- und Umweltfolgen abbilden muss und nach Genehmigung unverzüglich digital veröffentlicht wird.
    l. Informationsweitergabe an Fraktionen: Gemäß § 23 Abs. 2 sollen eingegangene Fraktionsanträge von der Verwaltung umgehend nach Erhalt an alle anderen Fraktionsvorsitzenden weitergeleitet werden, um eine faire Vorbereitungszeit zu garantieren.

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Mai 2026: Warum sich die Grünen für ein ISEK- und Digitalisierungsreferat eingesetzt haben aber nicht durchsetzen konnten

Auch wenn das ISEK-Konzept verabschiedet ist, geht es in der Umsetzung darum, die Bürger mitzunehmen. Und auch das Thema Digitalisierung ist ein Zukunftsthema bei dem es um mehr als um die die technische Umsetzung geht

Konstituierenden Sitzung des Gemeinderats: Die neu gewählten Referenten
Wegweisend verlief die Wahl der Mitglieder der Ausschüsse, der Referenten, von Delegierten, die in anderen Organisationen entsandt werden, wie z.B. VHS, Verband Wohnen, und von Arbeitskreisen.

Der 1. Bürgermeister hatte sich engagiert, schon im Vorfeld der Sitzung die Vorstellungen der Fraktionen zu koordinieren und abzustimmen.

Dies sind die neuen Referenten:
Soziales und Senioren: Caroline Krug
Umwelt und Energie: Bernd Pfitzner
Schulen und Kindergärten Ann-Kathrin Pulfer
Mobilität: Flora Weichmann
Verkehr: Florian Schotter
Wirtschaft und Tourismus: Dr. Wolfgang Behrens-Ramberg
Bau- und Ortsplanungsreferat: Dr. Joachim Weber-Guskar
Jugend: Christiane Feichtmeier
Liegenschaften und Wohnen: Thomas Parstorfer
Kultur: Verena von Jordan-Marstrander
Vereine und Feuerwehr: Tobias Wegl
Inklusion und Behindertenangelegenheiten: Johanna Pfänder
Fairtrade: Tobias Möller
Gleichstellung: Marlene Greinwald
Städtepartnerschaft: Christiane Feichtmeier

Die aus der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen eingegangenen Vorschläge zwei weitere Referate – ISEK und Digitalisierung – einzurichten, fanden keine Zustimmung bzw. keinen Eingang in die Diskussion des Gemeinderats.

Das Referat Digitalisierung wurde vom 1. Bürgermeister nach Rücksprache mit der Verwaltung als nicht erforderlich angesehen. Die Verwaltung sei Delegierte der ZIO GmbH, eine gemeindeübergreifende Organisation, die sich um IT- und Software kümmert. Darüberhinausgehender externer Input sei nicht erforderlich. Wir Grüne haben dazu einige weitergehende Ideen haben, wie z.B. ein „digitaler Dorfplatz“ oder das „Once-only“-Prinzip. Nun werden wir es an anderer Stelle einbringen.

Das Referat ISEK wurde mehrheitlich vom Gemeinderat abgelehnt. Die Begründung: Das Bau- und Ortsplanungsreferat sei ausreichend. Wir Grüne haben argumentiert, dass das Integrierte Städtebauliche EntwicklungsKonzept (ISEK) weit mehr ist als eine reine Bau- und Ortsplanung. Nach der mehrjährigen Erarbeitung von Zielen und Maßnahmen unter aktiver Beteiligung der Bevölkerung sollte offensichtlich sein, dass es auch in Zukunft um strategische und politische Entwicklungen und Abstimmungen geht – auch wenn das Konzept als solches verabschiedet ist und nun von der Verwaltung Schritt für Schritt umgesetzt wird. Der Trost: Es gibt den ISEK-Arbeitskreis, in dem die Grünen mitarbeiten.

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