Juli 2026
Tutzinger Haushalt – eine kritische Zwischenbilanz
Kurzfristig entlastet – langfristig unter Druck
Höhere Grund- und Gewerbesteuern sowie einmalige Mehreinnahmen haben den Tutzinger Haushalt vorübergehend entlastet. Doch hinter dieser Momentaufnahme stehen erhebliche finanzielle Herausforderungen. Steigende Pflichtaufgaben, kostspielige Investitionen und der Rückgriff auf Gemeindevermögen zeigen: Jetzt gilt es Prioritäten zu setzen und finanzielle Risiken offen zu benennen, statt auf positive Überraschungen zu hoffen.

Anfang 2026 zeichneten Teile des Gemeinderats ein optimistisches Bild der Tutzinger Haushaltslage; nicht zuletzt mit Blick auf die bevorstehende Kommunalwahl. Durch höhere Grund- und Gewerbesteuereinnahmen sowie eine einmalige hohe Gewerbesteuerzahlung schien sich die finanzielle Situation kurzfristig zu entspannen. Doch dieser positive Blick hält einer genaueren Betrachtung nur bedingt stand.
Tatsächlich bleibt die Gemeinde strukturell unterfinanziert. Der Haushalt wird durch den geplanten Verkauf gemeindlicher Liegenschaften und erhebliche Entnahmen aus dem Vermögen ausgeglichen. Das verschafft kurzfristig Spielräume, löst die eigentlichen Probleme aber nicht. Sind die Reserven aufgebraucht, gerät diese Haushaltsführung zwangsläufig an ihre Grenzen.
Zugleich nehmen die finanziellen Risiken zu. Eine schwächere Wirtschaft kann Gewerbesteuereinnahmen senken, im ungünstigsten Fall drohen empfindliche Rückzahlungen. Hinzu kommen hohe, teils millionenschwere Investitionen und Pflichtaufgaben: die zu erwartende steigende Kreisumlage, Straßensanierungen, die Dammsanierung an der Deixlfurter Weiherkette und der barrierefreie Umbau des Rathauses, um nur einiges herauszugreifen. Selbst die Rettung der verpfändeten Kustermannvilla erscheint damit zunehmend unsicher.
Umso wichtiger ist eine klare Priorisierung der Ausgaben. Nicht jede Investition muss sofort erfolgen. Verschiebbare Projekte sollten später umgesetzt werden, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde zu sichern.
Besonders deutlich zeigte sich die fehlende vorausschauende Planung bei der erneuten Kostensteigerung für den Neubau der Grund- und Mittelschule um weitere drei Millionen Euro. Die Informationspolitik der zuständigen Bayern Grund ist zweifellos unsäglich. Dennoch darf der Gemeinderat die Verantwortung nicht allein auf Dritte schieben. Wer die angekündigte Bauzeitverlängerung kannte, hätte mit höheren Personal-, Finanzierungs- und Baukosten rechnen müssen. Verwaltung, Bürgermeister und Gemeinderat haben zu lange auf die Einschätzung der Projektverantwortlichen vertraut – diese Kritik schließt den Autor ausdrücklich mit ein.
Ein Lichtblick ist die Ansiedlung des börsennotierten Unternehmens Innoscripta in Tutzing (https://vorort.news/tutzing/wirtschaft/2026/5/2/boersenneuling-innoscripta-verlegt-sitz-nach-tutzing/). Sie stärkt den Wirtschaftsstandort und eröffnet langfristig Chancen auf höhere Gewerbesteuereinnahmen. Dafür verdienen alle daran Beteiligten Anerkennung. Solide Gemeindefinanzen entstehen jedoch nicht durch die Hoffnung auf künftige Mehreinnahmen, sondern durch eine nachhaltige Ausgabenpolitik.
Nicht jede Investition ist falsch – aber jede braucht den richtigen Zeitpunkt. Wer heute Prioritäten setzt, schafft Spielraum für die wirklich unverzichtbaren Aufgaben von morgen.
Wir bleiben dran – Wahlprogramm WIRTSCHAFT & FINANZEN
Juli 2026
Klare Haltung in Starnberg, verpasste Chance in Tutzing – konservative Mehrheit blockiert Positionierung gegen Atomkraft
Lang geschoben, am Ende zerredet: In der Gemeinderatssitzung am 7. Juli stand der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen für eine zukunftsfähige Energie- und Klimastrategie ohne Atomkraft endlich zur Abstimmung. Bereits am 30. Januar eingebracht, war die Entscheidung im alten Gemeinderat auf Antrag des CSU-Fraktionsvorsitzenden mit Verweis auf die Bedeutung des Themas verschoben worden. Doch statt der erhofften weitsichtigen Debatte erlebten wir eine Blockadehaltung.

Wie es anders und besser geht, zeigt der Blick nach Starnberg: Am 26. März 2026 verabschiedete der Stadtrat einen fast identischen Antrag der dortigen Grünen-Fraktion einstimmig.
Parteiübergreifend wurde beschlossen, Optionen für Beteiligungen an kerntechnischen Anlagen nicht zu verfolgen und in der Bauleitplanung keine Flächen dafür vorzusehen. Damit hat Starnberg frühzeitig eine klare kommunalpolitische Position bezogen und Orientierung für künftige Entscheidungen geschaffen.
In Tutzing bot sich ein völlig anderes Bild. Während unser Gemeinderat Bernd Pfitzner den Antrag noch einmal begründete, zog die konservative Mehrheit dessen Notwendigkeit komplett in Zweifel. Mit dem Verweis auf das ohnehin bestehende Ziel „Tutzing Klimaneutral 35“ wurde der Antrag auf die erneuerbaren Energien reduziert – die ausdrückliche Absage an die Atomkraft, wie sie Starnberg beschlossen hat, wollte die Mehrheit in Tutzing politisch nicht mittragen.
Punkt 3 ‚Keine Flächen für Atomanlagen‘ lehnte die Mehrheit mit dem Hinweis ab, hierfür sei allein der Bund zuständig und die Gemeinde habe keine Entscheidungskompetenz. Wir zogen diesen Punkt daraufhin als Zugeständnis zurück. Punkt 2 ‚Keine Beteiligung an kerntechnischen Anlagen‘ wurde als kommunal nicht relevant abgetan. Übrig blieb am Ende nur Punkt 1, dem auch die konservative Mehrheit mit dem Hinweis „Das machen wir ja eh“ zustimmen konnte. Begleitet wurde die Debatte von dem Hinweis, wir sollten keine Vorgaben der „Landesleitung“ umsetzen, unsere Hausaufgaben machen und die Zeit des Rates nicht mit plakativen Anträgen verschwenden.
Wir sehen das grundlegend anders. Mit dem ursprünglichen Antrag hätte der Gemeinderat ein klares politisches Signal gesetzt: Wir wollen keine Atomanlagen in Tutzing. Angesichts bundesweiter Debatten über dezentrale, kleine modulare Reaktoren (SMR) ist das keine abstrakte Debatte, sondern eine Frage kommunaler Zukunftsgestaltung und Daseinsvorsorge. Starnberg hat diese Weitsicht bewiesen – bedauerlich, dass Tutzing diese Chance verpasst hat.
Wir bleiben dran – Wahlprogramm ENERGIE & TECHNOLOGIE
Juli 2026
Transparenz beginnt vor Ort
Wie offen arbeitet unsere Gemeinde? Wer soll Zugang zu wichtigen Informationen haben – nur auf Nachfrage oder selbstverständlich für alle?
Auch wenn unsere Initiative für eine Tutzinger Informationsfreiheitssatzung im Gemeinderat zunächst keine Mehrheit gefunden hat, bleibt das Ziel aktuell: Gerade in Zeiten, in denen auf Bundesebene Transparenz eingeschränkt werden soll, braucht es vor Ort mehr Offenheit statt weniger. Warum wir weiter für eine transparente Gemeindepolitik kämpfen und welche Fortschritte wir bereits erreicht haben, lesen Sie hier.
Berlin blockiert, Tutzing bremst?

Unsere grüne Initiative, Tutzing mit einer Informationsfreiheitssatzung (IFS) und einer modernen Geschäftsordnung zur transparentesten Gemeinde am Starnberger See zu machen, ist Ihnen sicher noch in Erinnerung (siehe unten: Mai 2026: Die Grüne Transparenz- und Demokratieoffensive). Eine verbindliche Informationsfreiheitssatzung fand bei Bürgermeister und Gemeinderat jedoch keine Mehrheit.
Ganz ohne Erfolg war unser Einsatz aber nicht. Mehrere grüne Vorschläge für die neue Geschäftsordnung wurden aufgegriffen – darunter ein Klimacheck bei wichtigen Entscheidungen und die Möglichkeit einer hybride Online-Teilnahme an den Sitzungen für die Räte. Nach der Sommerpause soll die neue Geschäftsordnung für den Gemeinderat beschlossen werden. Dann wird sich zeigen, was von unseren Anregungen tatsächlich umgesetzt wird.
Der Bürgermeister betonte zudem, die Gemeinde werde künftig frühzeitig über wichtige Projekte informieren – so bereits bei der Sanierung der Deixlfurter Weiherkette geschehen. Gleichzeitig vertritt er die Auffassung, dass eine Informationsfreiheitssatzung nicht erforderlich sei, weil die Verwaltung bereits heute offen mit Informationsanfragen umgehe.
Genau hier unterscheiden sich unsere Positionen. Transparenz darf nicht vom guten Willen Einzelner abhängen. Sie braucht verbindliche Regeln, die dauerhaft gelten – unabhängig davon, wer gerade Bürgermeister oder Bürgermeisterin ist.
Warum das Thema gerade jetzt wichtiger wird
Während Tutzing eine Informationsfreiheitssatzung ablehnt, plant die Bundesregierung eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), die nach den derzeit bekannt gewordenen Plänen, den Zugang zu amtlichen Informationen deutlich erschweren könnte. Diskutiert werden unter anderem die Einschränkung beim Kreis der Anfrageberechtigten. Zusätzlich eine Begründungspflicht für Anfragen sowie höhere Gebühren. Franziska Brantner (Bundesvorsitzende der Grünen, MdB) hat diese Pläne scharf kritisiert und vor einer Einschränkung der Transparenz gewarnt.
Die Pläne passen zu einem größeren politischen Trend: Während das IFG auf Bundesebene eingeschränkt werden soll, wird gleichzeitig an anderer Stelle – etwa beim Steuerrecht und Gemeinnützigkeitsrecht – der Spielraum für politisch aktive und kritische Vereine und Organisationen enger gezogen. Auch wenn das rechtlich verschiedene Baustellen sind, ist das politische Signal klar: Unabhängige Kontrolle durch Medien, NGOs, Bürgerinitiativen und Vereine wird erschwert, anstatt als Teil einer lebendigen Demokratie gestärkt zu werden.
Was bedeutet das für Tutzing
Gerade jetzt, wo auf Bundesebene Transparenz eingeschränkt werden könnte, sollten wir vor Ort ein Zeichen für Offenheit setzen. Transparenz ist kein bürokratischer Luxus, sondern schafft Vertrauen, stärkt die Demokratie und beugt Politikverdrossenheit vor.
Das heutige System basiert weitgehend auf einer Holschuld: Bürgerinnen und Bürger müssen Informationen aktiv beantragen. Das kostet Zeit – sowohl für die Antragstellenden als auch für die Verwaltung.
Unser Vorschlag setzt stattdessen auf eine Bringschuld:
Informationen proaktiv veröffentlichen. Wichtige Dokumente, Gutachten, Pläne und Beschlussvorlagen sollen – unter Wahrung des Datenschutzes – automatisch über das Ratsinformationssystem (RIS) öffentlich zugänglich sein. Was bereits online steht, muss niemand mehr beantragen. Das schafft Transparenz und entlastet gleichzeitig die Verwaltung.
Eine moderne Geschäftsordnung schaffen. Wenn Informationen grundsätzlich öffentlich verfügbar sind, verlieren unnötige restriktive Regelungen – etwa personalisierte Wasserzeichen auf öffentlichen Sitzungsunterlagen oder realitätsferne Geheimhaltungsvorgaben – ihre Grundlage.
Unser Ziel bleibt unverändert: Öffentlichkeit soll der Regelfall sein – nicht die Ausnahme. Bürgerinnen und Bürger sollen sich einfach und unkompliziert über die Arbeit von Gemeinderat und Verwaltung informieren können, ohne dafür erst Anträge stellen oder öffentliche Sitzungen besuchen zu müssen.
Wir bleiben dran – Wahlprogramm DIGITALISIERUNG & TRANSPARENZ
Juni 2026
Rechnungsprüfung und Jahresrechnung 2024 vorerst abgesetzt
Die Unterlagen fehlten, eine Abstimmung war nicht möglich. Warum Bündnis 90/Die Grünen das Absetzen des Tagesordnungspunkts beantragte und der Gemeinderat dem ohne Diskussion folgte.

Verantwortung übernehmen und handeln – dieses Versprechen haben wir den Bürgerinnen und Bürgern gegeben. Dazu gehört auch, dass der Gemeinderat seine Kontrollaufgaben sorgfältig und auf Grundlage vollständiger Informationen wahrnehmen kann. In der Gemeinderatssitzung vom 9. Juni 2026 sollte die Jahresrechnung 2024 festgestellt und der Erste Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2024 entlastet werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte jedoch, diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen.
Die Begründung: Den Gemeinderatsmitgliedern lagen vor der Sitzung keine Unterlagen vor. Weder die Jahresrechnung, insbesondere der Vergleich zwischen den geplanten Ansätzen und den tatsächlichen Ausgaben, noch der Rechnungsprüfungsbericht mit der Übersicht der über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden zur Sitzung bereitgestellt. Immerhin hätte der Rechnungsprüfungsbericht mit vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus eingesehen werden können. Aufgrund der kurzen Frist standen aber nur knapp drei Werktage zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Damit fehlte den Gemeinderatsmitgliedern die Grundlage für eine sorgfältige Prüfung und Vorbereitung für die Beschlussfassung. Wie soll der Gemeinderat seiner gesetzlichen Kontrollaufgabe nachkommen, wenn die dafür notwendigen Unterlagen weder vollständig noch rechtzeitig vorliegen? Eine verantwortungsvolle Entscheidung über die Entlastung von Bürgermeister und Verwaltung war unter diesen Umständen aus unserer Sicht nicht möglich.
Ein weiterer Diskussionspunkt war die Unabhängigkeit der Kontrolle. Rechnungsprüfung und Entlastung sollen sicherstellen, dass Verwaltung und Bürgermeister transparent und nachvollziehbar handeln. Im vorliegenden Fall haben wir die Frage aufgeworfen, ob die personelle Verquickung von Kontrolltätigkeit (Vorstellung des Rechnungsprüfungsberichts) mit der zu kontrollierenden Verwaltung, einen Interessenkonflikt entstehen lässt. Auch wenn die Arbeit des Rechnungsprüfungsausschusses selbst nicht in Frage gestellt wurde, sollten mögliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens vermieden werden.
Bürgermeister und Gemeinderat folgten der vorgetragenen Begründung ohne Gegenrede. Weder die fehlenden Unterlagen noch die eingeschränkten Kontrollmöglichkeiten oder die aufgeworfenen Fragen zur Unabhängigkeit des Verfahrens wurden inhaltlich bestritten. Der Tagesordnungspunkt wurde daher ohne Diskussion von der Tagesordnung genommen.
Wir bleiben dran – Wahlprogramm DIGITALISIERUNG & TRANSPARENZ
Juni 2026
Wird das Thomahaus zum Jugendzentrum?
Aus Sicht der Grünen bietet sich die Chance, einen dauerhaften Treffpunkt für Jugendliche in Tutzing zu schaffen.

Ein Schwerpunkt der Gemeinderatsitzung vom 09. Juni war die Umsetzung der Prioritäten des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) für das Jahr 2026. Zu diesen gehören u.a. die Weiterentwicklung der Brahmspromenade, die Nutzung des Thomahauses mit Parkraumkonzept, die Entwicklung des Südgeländes sowie die Sanierung und energetische Modernisierung der Würmseehalle.
Im Zusammenhang mit der künftigen Nutzung des derzeit leerstehenden Thomahauses brachte Tobias Möller (Bündnis 90/Die Grünen) die Idee ein, zu prüfen, das Gebäude zukünftig als Jugendzentrum zu nutzen. Der Vorschlag wurde von Bürgermeister und Verwaltung positiv aufgenommen. Auch aus dem Gemeinderat gab es keine Einwände. Die Prüfung erfolgt ergebnisoffen. Das bedeutet, ein Jugendzentrum ist eine Option, andere Nutzungsmöglichkeiten werden ebenfalls geprüft.
Noch vor der Sommerpause soll sich der beratende ISEK-Arbeitskreis mit den Projekten befassen. Nach der Sommerpause wird der Gemeinderat darüber beraten, welche Vorhaben wie weiterverfolgt und welche Weichen für das Jahr 2027 gestellt werden.
Wir bleiben dran – Wahlprogramm JUGEND & FAMILIE
Juni 2026
Gewerbeausbau im Landschaftsschutzgebiet – Naturschutz mitdenken
Konkret geht es um den Antrag der W.A.F., Kampberg ihre Gebäude zu erweitern. Die Besonderheit: Die betreffende Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet.

Anfang Juni befasste sich der Bau- und Ortsplanungsausschuss mit dem Antrag der Firma W.A.F. aus Kampberg ihre Gebäude zu erweitern. Die Besonderheit: Die dafür benötigte Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet (LSG). Der Ausschuss gab grünes Licht.
Die Entscheidung löste weitergehende Stellungnahmen und Diskussionen aus. Die ÖDP kritisierte in einer Stellungnahme die Zustimmung mit der Aussage, Tutzing gebe zugunsten von Gewerbeausbau Landschaftsschutzflächen preis (https://vorort.news/tutzing/natur-umwelt/2026/6/9/oedp-sieht-ein-kritisches-signal/).
Für Bündnis 90/ Grünen verwies Gemeinderatsmitglied Bernd Pfitzner in der Gemeinderatssitzung vom 09. Juni auf einen Antrag der Grünen aus dem Jahr 2024. Damals hatten die Grünen vorgeschlagen, frühzeitig geeignete Ausgleichs- oder Tauschflächen vorzuhalten. Alternativ solle der Antragsteller selbst verpflichtet werden, für Ausgleich zu sorgen (https://vorort.news/tutzing/bauplanung/2026/6/10/debatte-ueber-den-oekologischen-ausgleich/).
Der Gedanke dahinter: Wirtschaftliche Entwicklung und Naturschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Beides muss von Anfang an gemeinsam betrachtet werden. Deshalb kann eine Betriebserweiterung wie die der W.A.F. unterstützt werden – vorausgesetzt, es wird gleichzeitig verbindlich geklärt, wie der Eingriff in Natur und Landschaft ausgeglichen wird. Das ist auch deshalb wichtig, weil die endgültige Entscheidung nicht bei der Gemeinde liegt. Zuständig ist der Landkreis. Der Kreistag behandelt die Herausnahme von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet traditionell sehr zurückhaltend. Wenn also frühzeitig tragfähige Lösungen für den ökologischen Ausgleich mitgedacht werden – etwa durch Tauschflächen oder andere Ausgleichsmaßnahmen, erhöht das die Chancen, dass das gesamte Projekt auf einer soliden Grundlage steht.
Erster Bürgermeister Horn erwiderte im Gemeinderat, das Verfahren sei noch nicht an dem Punkt, an dem eine „Ausgleichsfläche“ zur Kompensation relevant ist. Im Moment stehe der Bebauungsplan im Vordergrund. Er sagte aber zu, dass das Thema im weiteren Verfahren aufgegriffen werde.
Wir bleiben dran – Wahlprogramm UMWELT, MOORE & LANDWIRTSCHAFT
Mai 2026
Die Grüne Transparenz- und Demokratieoffensive
Mit der Informationsfreiheitssatzung (IFS) würde das Recht der Bürger auf Information gestärkt. In diese Richtung sind Vorschläge zur Überarbeitung der Geschäftsordnung vorgelegt und positiv aufgegriffen.

Unser Ziel ist es, Tutzing zur modernsten Gemeinde am Starnberger See zu machen. Wesentliche Maßnahmen unserer Initiative sind:
Die Verabschiedung einer Informationsfreiheitssatzung (IFS): Wir wollen das Recht der Bürger auf Informationen rechtlich verankern und den Verwaltungsaufwand durch proaktive Veröffentlichungen im Ratsinformationssystem (RIS) senken, auf das auch Bürgerinnen und Bürger Zugriff haben.
Die Modernisierung der Geschäftsordnung (GO) im Gemeinderat: Weg von der restriktiven Datenschutzbelehrung mit personalisierten Wasserzeichen in Dokumenten für die Gemeinderatsmitglieder hin zu einer Kultur der Offenheit. Was öffentlich beraten wird, muss für jeden Bürger ohne Hürden zugänglich sein: Von der Holschuld von Bürgerinnen und Bürgern zur Bringschuld der Gemeinde.
Was ist bisher passiert?
Jeder Gemeinderat muss sich eine Geschäftsordnung geben, in der die „Gemeindeorgane und ihre Aufgaben“ wie z.B. die Ausschüsse, der „Geschäftsgang“ wie z.B. Beschlussfähigkeit und drittens die „Schlussbestimmungen“ wie z.B. die Änderung der Geschäftsordnung geregelt sind.
Der 1. Bürgermeister und die Verwaltung haben für Tutzing eine geänderte Geschäftsordnung vorgelegt, die auf dem „Geschäftsordnungsmuster für den Gemeinderat 2026“ des Bayerischen Gemeindetags als kommunalem Spitzenverband beruht.
Schon vorab sind der Ortsverband und die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit einem viel weitergehenden Vorschlag zur Einführung der Informationsfreiheitssatzung und einer mit dieser verknüpften Geschäftsordnung auf die Gemeinde und den Gemeinderat zugegangen. Es gab ein vorbereitendes Gespräch mit dem 1. Bürgermeister und eine Besprechung aller Fraktionsvorsitzenden mit den folgenden Ergebnissen:
- Die Einführung einer Informationsfreiheitssatzung wird von der konservativen Mehrheit des Gemeinderats und vom 1. Bürgermeister abgelehnt.
Bürgermeister Horn schlug stattdessen vor, die Information der Bürger*innen von Tutzing zu verbessern, indem über wichtige Themen frühzeitig und umfassend informiert wird.
Nachdem deutlich wurde, dass ein Antrag zur Informationsfreiheitssatzung im Gemeinderat keine Mehrheit finden würde, boten wir an, Erfahrungen mit einer intensivierten Informationsarbeit durch die Gemeinde abzuwarten. Wir machten aber gleichzeitig deutlich, dass wir uns vorbehalten, den Antrag zur Einführung einer Informationsfreiheitssatzung zu einem späteren Zeitpunkt einzubringen, da unsere Forderungen nach Transparenz über die bloße Information zu ausgewählten Themen hinausgehen.
Darum geht es bei der Informationsfreiheitssatzung:
Gemeinden können sich freiwillig eine eigene Satzung geben, die Bürgerinnen und Bürgern automatisch Zugang zu öffentlichen Informationen und zur Akteneinsicht gewährt.
Die Verknüpfung mit der Geschäftsordnung macht daher Sinn: „Wenn eine Bürgerin/ein Bürger die Informationen ohnehin über eine Informationsfreiheitssatzung oder das Umweltinformationsgesetz (BayUIG) erzwingen kann, macht es keinen Sinn, diese in der Geschäftsordnung mit einem persönlichen Wasserzeichen des jeweiligen Mitglieds des Gemeinderats zu deklarieren.“
• Jedermann-Recht: Nicht nur Gemeinderäte, sondern alle Bürger (und sogar ortsfremde Personen) haben einen Anspruch auf Zugang zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde.
• Transparenzpflicht: Die Gemeinde verpflichtet sich, wichtige Dokumente (wie Unterlagen für den Gemeinderat, Gutachten, Pläne, Verträge der Daseinsvorsorge) von sich aus digital zu veröffentlichen. Dies passt ideal zum Wunsch, Dokumente aus öffentlichen Sitzungen direkt im RIS zugänglich zu machen.
Selbstverständlich müssen Dokumente, die Informationen enthalten, die dem Datenschutz unterliegen, auch weiterhin geschützt bleiben und entsprechend als nicht-öffentlich gekennzeichnet werden. - Unabhängig von unserem Vorstoß zur Informationsfreiheitssatzung sind wesentliche Vorschläge der Grünen für die neue Geschäftsordnung positiv aufgegriffen worden. Sie sollen durch die Verwaltung in den neuen Geschäftsordnungsentwurf eingearbeitet werden. Dieser wird voraussichtlich in der ersten oder zweiten Sitzung nach der Sommerpause diskutiert und verabschiedet. Solange die neue Geschäftsordnung nicht verabschiedet ist, gilt die bisherige.
Dies sind die wesentlichen Vorschläge der Grünen:
a. Finanzielle Wertgrenzen & Doppelspitze: Die aktualisierten finanziellen Zuständigkeiten (z. B. 80.000 € für den Bürgermeister, 100.000 € bzw. 200.000 € für den Ausschuss) sowie die Option einer gleichberechtigten Doppelspitze für Fraktionen (§ 5 Abs. 1) wurden wie von der Verwaltung vorgeschlagen beibehalten.
b. Klimacheck: In § 2 Abs. 2 soll die Pflicht verankert werden, bei allen wesentlichen Grundsatzentscheidungen (wie Bauleitplanung und Infrastruktur) eine ökologische Folgenabschätzung beizufügen.
c. Hybride Online-Teilnahme: In § 19a soll die virtuelle Teilnahme an den Gemeinderatssitzungen per Ton-Bild-Übertragung inklusive voller Stimmberechtigung eingeführt werden.
d. Transparenz & Verzicht auf Wasserzeichen: In § 4 Abs. 2 und § 24 Abs. 2 soll festgelegt werden, dass alle Dokumente des öffentlichen Teils proaktiv, zeitgleich mit der Ladung und ohne personalisierte Wasserzeichen im Ratsinformationssystem (RIS) für die Bürger bereitgestellt werden.
e. Öffentlichkeitsprinzip & Streaming: In § 20 Abs. 4 soll die Übertragung öffentlicher Sitzungen per Live-Stream verankert werden. Die Pflicht zur öffentlichen Verhandlung bei allen nicht ausdrücklich nicht-öffentlichen Themen soll in § 4 gestärkt werden.
f. Unterstützende Gremien & Arbeitskreise: In § 17 Abs. 2 soll eine klare Regelung zur transparenten Auswahl von Bürgerinnen und Bürgern bei Arbeitskreisen (z. B. ISEK) mittels öffentlicher Interessenbekundungsverfahren hinzugefügt werden, um einseitige Interessen auszuschließen.
g. Berichtspflichten: Für Referenten soll in § 3 Abs. 3 festgelegt werden, dass sie als fachliche Berater agieren und die Bürgerkommunikation stärken, ohne unzulässig in Verwaltungsabläufe einzugreifen. Für sie muss eine jährliche Berichtspflicht verankert werden.
h. Für entsandte Delegierte in Verbänden soll in § 2 Abs. 1 Nr. 24 eine jährliche öffentliche Berichtspflicht verankert werden.
i. Ladungsfrist: Die Frist zur Sitzungseinladung soll in § 24 Abs. 1 von 5 auf 7 Kalendertage hochgesetzt werden.
j. Sitzungsdauer: In § 32 soll verankert werden, dass Sitzungen grundsätzlich um 22:00 Uhr enden, sofern nicht eine Zweidrittelmehrheit aufgrund dringlicher verbleibender Tagesordnungspunkte einer Verlängerung zustimmt.
k. Erweitertes Protokoll („Verlaufsprotokoll light“): In § 33 Abs. 1 soll bestimmt werden, dass die Niederschrift die wesentlichen Argumente, Sachverhalte sowie Finanz- und Umweltfolgen abbilden muss und nach Genehmigung unverzüglich digital veröffentlicht wird.
l. Informationsweitergabe an Fraktionen: Gemäß § 23 Abs. 2 sollen eingegangene Fraktionsanträge von der Verwaltung umgehend nach Erhalt an alle anderen Fraktionsvorsitzenden weitergeleitet werden, um eine faire Vorbereitungszeit zu garantieren.
Wir bleiben dran – Wahlprogramm DIGITALISIERUNG & TRANSPARENZ
Mai 2026
Warum sich die Grünen für ein ISEK- und Digitalisierungsreferat eingesetzt haben aber nicht durchsetzen konnten
Auch wenn das ISEK-Konzept verabschiedet ist, geht es in der Umsetzung darum, die Bürger mitzunehmen. Und auch das Thema Digitalisierung ist ein Zukunftsthema bei dem es um mehr als um die die technische Umsetzung geht.

Konstituierenden Sitzung des Gemeinderats: Die neu gewählten Referenten
Wegweisend verlief die Wahl der Mitglieder der Ausschüsse, der Referenten, von Delegierten, die in anderen Organisationen entsandt werden, wie z.B. VHS, Verband Wohnen, und von Arbeitskreisen.
Der 1. Bürgermeister hatte sich engagiert, schon im Vorfeld der Sitzung die Vorstellungen der Fraktionen zu koordinieren und abzustimmen.
Dies sind die neuen Referenten:
Soziales und Senioren: Caroline Krug
Umwelt und Energie: Bernd Pfitzner
Schulen und Kindergärten Ann-Kathrin Pulfer
Mobilität: Flora Weichmann
Verkehr: Florian Schotter
Wirtschaft und Tourismus: Dr. Wolfgang Behrens-Ramberg
Bau- und Ortsplanungsreferat: Dr. Joachim Weber-Guskar
Jugend: Christiane Feichtmeier
Liegenschaften und Wohnen: Thomas Parstorfer
Kultur: Verena von Jordan-Marstrander
Vereine und Feuerwehr: Tobias Wegl
Inklusion und Behindertenangelegenheiten: Johanna Pfänder
Fairtrade: Tobias Möller
Gleichstellung: Marlene Greinwald
Städtepartnerschaft: Christiane Feichtmeier
Die aus der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen eingegangenen Vorschläge zwei weitere Referate – ISEK und Digitalisierung – einzurichten, fanden keine Zustimmung bzw. keinen Eingang in die Diskussion des Gemeinderats.
Das Referat Digitalisierung wurde vom 1. Bürgermeister nach Rücksprache mit der Verwaltung als nicht erforderlich angesehen. Die Verwaltung sei Delegierte der ZIO GmbH, eine gemeindeübergreifende Organisation, die sich um IT- und Software kümmert. Darüberhinausgehender externer Input sei nicht erforderlich. Wir Grüne haben dazu einige weitergehende Ideen haben, wie z.B. ein „digitaler Dorfplatz“ oder das „Once-only“-Prinzip. Nun werden wir es an anderer Stelle einbringen.
Das Referat ISEK wurde mehrheitlich vom Gemeinderat abgelehnt. Die Begründung: Das Bau- und Ortsplanungsreferat sei ausreichend. Wir Grüne haben argumentiert, dass das Integrierte Städtebauliche EntwicklungsKonzept (ISEK) weit mehr ist als eine reine Bau- und Ortsplanung. Nach der mehrjährigen Erarbeitung von Zielen und Maßnahmen unter aktiver Beteiligung der Bevölkerung sollte offensichtlich sein, dass es auch in Zukunft um strategische und politische Entwicklungen und Abstimmungen geht – auch wenn das Konzept als solches verabschiedet ist und nun von der Verwaltung Schritt für Schritt umgesetzt wird. Der Trost: Es gibt den ISEK-Arbeitskreis, in dem die Grünen mitarbeiten.
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