Stellungnahme zum Städtebaulichen Entwicklungskonzept ISEK, der vorbereitenden Untersuchung (VU) sowie der Sanierungssatzung einschließlich des räumlichen Geltungsbereichs.
Der Ortsverband von Bündnis 90/DIE GRÜNEN nimmt folgendermaßen Stellung:
Die Grünen Tutzings betonen die Wichtigkeit eines transparenten und ergebnisoffenen Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) als Grundlage für eine nachhaltige Gemeindeentwicklung, die den Willen der Bürgerschaft widerspiegelt. Wir stellen fest, dass das vorliegende ISEK-Dokument an mehreren Stellen Gefahr läuft, diesen Anspruch zu verfehlen. Insbesondere Maßnahmen, die als Ergebnisse des Bürgerprozesses dargestellt werden, jedoch keine breite Konsensbasis haben (wie die Verlagerung des Wertstoffhofs, der Feuerwehr oder die spezifische Nutzung des Hartplatzes), dürfen nicht als ‚vollendete Tatsachen‘ vorweggenommen werden. Stattdessen müssen diese kritisch diskutiert und entweder als Optionen zur weiteren Prüfung klar gekennzeichnet oder aus dem Katalog der ‚beschlossenen‘ Maßnahmen herausgenommen werden, bis ein breiterer Konsens erzielt ist. Das ISEK muss ein flexibles Rahmenwerk bleiben, das die Prioritäten der Bürger*innen widerspiegelt und nicht als Rechtfertigung für Einzelinteressen instrumentalisiert wird. Es liegen verschiedene Dokumente vor: 250605-Tutzing-ISEK-Sitzung-Gemeinderat,
250701-Tutzing-VU, 250701-Tutzing-ISEK, die sich z.T. widersprechen und zu denselben Themen unterschiedliche Argumentationstiefe und Formulierungen enthalten.
Ausformulierte Themen aus 250701-Tutzing-ISEK finden sich in 250701-Tutzing-VU nicht wieder. Bestimmte Themen, die in der Bürgerbeteiligung intensiv diskutiert wurden, wie z.B. die Nutzung des Hartplatzes fehlen vollständig. So auch die Kustermannvilla. Nicht immer nachvollziehbar ist, wie sich einzelnen Maßnahmen („VU“ /„ISEK“) aus den vorher erstellten Dokumenten ableiten lassen. Insbesondere die mangelhafte Legende macht es schwierig die Grafiken in Zusammenhang mit den Maßnahmen richtig zu interpretieren. Es erschließt z. B. nicht, warum Maßnahmen mit hoher Priorität erst zu viel späteren Zeitpunkten realisiert werden sollen.
Zu den Vorschlägen im Einzelnen:
Ziel 1.4.: Die Verkehrssituation in Seenähe soll für Fußgänger und Radfahrer verbessert werden. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit soll die Befahrung der Zufahrtstraßen (Nordbadstraße, Midgardstraße etc.) grundsätzlich nur noch für Gehbehinderte und Anwohner möglich sein. Parken in unmittelbarer Seenähe nur noch für mobilitätseingeschränkte Personen.
Ziel 1.10.: Brahmspromenade: Der Beispiel Bouleplatz gleicht einer Vorfestlegung. Bitte streichen.
Ziel 2.5.: Bahnhofsumfeld Ergänzung: Es soll ein beidseitiger, sicherer Fußweg entlang der Bahnhofstraße geschaffen werden.
Ziel 2.7.: Bahnhof: Keine Festlegung auf einen Aufzug, sondern rein auf einen barrierefreien Zugang. Begründung: Aufzug ist im Unterhalt sehr kostenintensiv und nicht ausfallsicher. Es sollte die wirtschaftlichste Variante gewählt werden können.
Ziel 2.11.: Wertstoffhof: Oberstes Ziel für den Standort des Wertstoffhofes sollte die gute Erreichbarkeit für alle Tutzingerinnen und Tutzinger sein. Eine Verlagerung kommt nur in Frage, wenn sich eine spürbare Verbesserung für den Großteil der Tutzinger Einwohnerschaft ergibt.
Ziel 2.12.: Lindl-Wiese am Rathaus: Ein Freiraumentwurf und einen Rahmenplan für die Nutzung der Lindl-Wiese sollte es geben. Eine Vorfestlegung auf einen Veranstaltungsort sollte es nicht geben, insbesondere da ja schon 3 Veranstaltungsräume (die neue Aula der Mittelschule, das Roncallihaus und die Rathaustenne) in unmittelbarer Nähe Platz für Veranstaltungen bieten.
Ziel 2.13.: Tiefgarage Lindl-Wiese: Im Tutzinger Ortszentrum gibt es derzeit genügend Parkplätze. Eine Tiefgarage sollte nur im Zusammenhang mit einer Verkehrsberuhigung in der Hauptstraße inkl. Reduzierung von Parkplätzen dort diskutiert werden. Für zentrumsnahes Parken und Hauptstraßen mit hoher Aufenthaltsqualität gibt es attraktive Vorbilder.
Ziel 2.17.: Fläche östlich der Grundschule: Dabei soll eine gemeinsame Nutzung als Schulhof in den Vormittagsstunden angedacht werden, da die Pausenbereiche der Grund- und Mittelschule zu klein sind.
Ziel 2.18. / VU 2.14. und 2.15. Thomahaus: Diese Vorhaben sollte eine höhere Priorität bekommen, da die Funktion dringend benötigt wird, z. B. auch zur Nutzung als Jugendzentrum.
Ziel 2.20. / VU 2.16. Parkraumkonzept: Zeitraum der Realisierung vorverlegen. Dabei soll die Sicherheit für Fuß- und Radverkehr im Vordergrund stehen. Zahl der PKW-Stellplätze sind zu reduzieren.
Ziel 3.4. Freizeitgelände Süd: Nicht nur die PKW-Stellplätze auch die Fahrradstellplätze müssen neu organsiert werden, da deren Anzahl bei weitem nicht ausreicht. Die Möglichkeit einer Errichtung einer Bushaltestelle muss vorgesehen werden.
Ziel 3.5. Kurzzeitstellplätze für Camper: Abseitige Lage vom See ja, aber mögliche Standorte noch nicht konkretisieren sowie einen Aufenthaltsort für Touristikbusse finden.
VU 3.12. Rund um das Würmseestadion: Die verkehrssichere Erschließung für ALLE Verkehrsteilnehmer hat dabei absoluten Vorrang vor der Schaffung neuer PKW-Abstellflächen
Ziel 3.12. Die bauliche Entwicklung der Flächen rund um das Würmseestadion für gemeindliche Zwecke soll vorangetrieben werden. Dabei darf die (weitere) Nutzung der Sportanlagen nicht beeinträchtigt werden. Der Hartplatz wird als wichtiger Teil des Sportangebotes rund um das Würmseestadion in Absprache mit dem TSV Tutzing ertüchtigt.
Ziel 3.18. Zu Sichtschneisen unterhalb des Johannishügels ergänzen: „Dabei werden keine gesunden Bäume entnommen, sondern nur Äste und Zweige naturverträglich zurückgeschnitten“.
VU 3.8. / 3.9. Würmseestadion: Energetische Sanierungen müssen eine ganz hohe Priorität bekommen, da die Gemeinde bei Investitionen in der Folge Geld spart.
Zu ISEK 1.2. Beratung von Eigentümer zur baulichen Entwicklung. Ergänzen: „Eine historische Gebäudesanierung wird von der Gemeinde unterstützt.“
Neu: ISEK 1.3. Die Gemeinde Tutzing wird bis zum Jahr 2035 vollständig mit erneuerbaren Energien versorgt. Im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung der weiteren kommunalen Aufgaben der Gemeinde unterstützt.
Das Ziel soll erreicht werden z.B. durch
- Reduzierung des Energieverbrauchs
- Einsatz innovativer und effizienter Technologien zur erneuerbaren Energieerzeugung
- nachhaltige Nutzung aller heimischen Ressourcen
- Einrichtung einer Rubrik “Klimaneutralität” auf der Internetseite der Tutzinger Gemeinde.
Damit sollen unsere natürlichen Lebensgrundlagen erhalten und die regionale Wirtschaftskraft sowie die Lebensqualität für unsere Bürgerinnen und Bürger gesichert werden. (gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 7.3.2023)
Zu ISEK 3.7. Der Mietspiegel ist absolut wichtig für die Erhaltung und Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Der hat daher höchste Priorität.
Zu ISEK 4.5. Die Schaffung eines Jugendzentrums hat absolut hohe Priorität.
Neu: ISEK 4.8. Die digitale Transformation der Gemeinde muss über die Vernetzung bestehender Angebote hinausgehen und eine digitale Partizipationsplattform für Bürgeranliegen, Informationsaustausch und Beteiligungsverfahren umfassen. Ziel ist ein barrierefreier Zugang zu digitalen Dienstleistungen und eine Stärkung der digitalen Bildung.
ISEK 6.3. Durchbruch Traubinger Straße – B2: Punkt streichen. Verkehrspolitisch und ortsentwicklungstechnisch nicht förderlich. Es gibt kein Verkehrsproblem in Tutzing. Zusätzliche Straßen bringen zusätzlichen Verkehr in Bereiche, wo bisher Wohngebiete waren bzw. Naherholungsgebiete Abseits vom See zum Wohle der Tutzinger Bevölkerung
Neu: ISEK 6.14. Ziel: Tempo 30 im gesamten Sanierungsgebiet zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, der Gesundheit und der Aufenthaltsqualität. Hohe Priorität und fortlaufend. Insbesondere entlang der Schulwege. Mehr Kontrollen.
Mobilität und Verkehr
Mit ISEK 6.2, 6.5, 6.8, 6.9, 6.12 und 6.13 soll sofort begonnen werden.
Neu ISEK 6.2 Verkehrsberuhigungskonzepte für Wohngebiete. Bessere Anbindung der Ortsteile durch ÖPNV, Buslinien, Anrufsammeltaxis etc.
Grünstrukturen, Freizeit & Tourismus
ISEK 7.3. Schutz von erhaltenswertem Baumbestand: Absolut hohe Prioriät. Es gibt keinen Grund, diese Maßnahme bis 2033 zu schieben.
Energie, Klima und Nachhaltigkeit
ISEK 8.1. Kommunale Energieunabhängigkeit. Priorität absolut hoch. Sollte direkt im Anschluss an das Wärmekataster
ISEK 8.2. Kommunales Wärmekataster. Im Sinne der Technologieoffenheit sollten die Beispiele (Blockheizkraftwerke etc.) nicht genannt werden.
ISEK 8.3. Nachhaltige Wasserversorgung. Diese Maßnahme schnellstmöglich umsetzen.
Gezeichnet
Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, Ortsverband Tutzing
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